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Frage

Wie müsste ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) ausgestaltet sein, damit es nicht zum Ersatz bestehender Sozialleistungen führt und dadurch de facto Sozialabbau bedeutet?



Kontext

Befürworterinnen eines BGE argumentieren, dass es Freiheit, Sicherheit und soziale Teilhabe stärken könne. Kritikerinnen warnen, dass ein BGE in der Praxis oft als Ersatzmodell gedacht wird: Es könnte bestehende Leistungen (z. B. Krankenversicherung, Renten, Arbeitslosengeld, Pflegeleistungen, Wohngeld) ersetzen und damit Umverteilungsmechanismen schwächen. Entscheidend ist daher die institutionelle Einbettung: Wird das BGE additiv verstanden oder als Substitut für den Sozialstaat?



Argumente für die Notwendigkeit von Flankierungen

  1. Klare rechtliche Verankerung des Additivitätsprinzips
    • Gesetzlich festschreiben, dass das BGE nicht bestehende Sozialversicherungen ersetzt, sondern als Sockel dient.
    • Soziale Rechte (Gesundheit, Rente, Pflege) müssen eigenständig garantiert bleiben.
  2. Paralleler Erhalt der Sozialversicherungssysteme
    • Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung bleiben erhalten, da sie auf spezifische Lebensrisiken reagieren.
    • BGE deckt Grundsicherung ab, während Versicherungen darüber hinaus Leistungen gewährleisten.
  3. Bedarfsspezifische Zusatzleistungen sichern
    • Wohngeld, Eingliederungshilfen, Behindertenleistungen oder Kinderzuschläge dürfen nicht pauschal durch ein BGE ersetzt werden, da sie auf besondere Bedarfe zugeschnitten sind.
    • Ohne diese Ergänzungen droht eine faktische Schlechterstellung von Menschen mit besonderen Belastungen.
  4. Finanzierungsmodell an Verteilungsziel koppeln
    • Finanzierung nicht durch Kürzung bestehender Sozialetats, sondern durch Umverteilung (z. B. progressive Steuern, Vermögensabgaben, CO₂-Dividenden).
    • So wird verhindert, dass ein BGE zu Lasten der Schwächsten umgesetzt wird.
  5. Demokratische Kontrolle und Transparenz
    • Klare Berichtspflichten und Sozialindikatoren, um sicherzustellen, dass das BGE keine Verschlechterung von Teilhabe, Gesundheit, Bildung oder Rente bewirkt.



Unsicherheiten

  • Politische Realisierung hängt von Mehrheiten ab: neoliberale Modelle favorisieren BGE als Ersatz (Sozialabbau), emanzipatorische Modelle als Ergänzung.
  • Internationale Beispiele sind spärlich: Pilotprojekte (Finnland, Kenia, Kanada) liefen kleinräumig und waren zeitlich begrenzt, ohne parallelen Umbau des Sozialstaats.
  • Übergangsszenarien sind komplex: Wie verhindert man „Doppelstrukturen“ einerseits und „Leistungslücken“ andererseits?



Fazit

Damit ein BGE nicht zu Sozialabbau führt, muss es additiv ausgestaltet sein: als universeller Sockel, kombiniert mit erhaltenen Sozialversicherungen und bedarfsspezifischen Zusatzleistungen. Entscheidend ist die rechtliche und finanzielle Verankerung: Nur wenn Versicherungen, Zusatzleistungen und Umverteilungsmechanismen klar fortbestehen, kann das BGE Freiheit und Sicherheit erhöhen, ohne soziale Schutzrechte auszuhöhlen.


Quelle: ChatGPT






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