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=== Regulatorische Grenzen ===
=== Regulatorische Grenzen ===
* Auch bei strenger Regulierung bleibt die Asymmetrie: Der Staat trägt ''implizit'' das „Letztrisiko“ (Blackout, Versorgungskrise).   
* Auch bei strenger Regulierung bleibt die Asymmetrie: Der Staat trägt ''implizit'' das „Letztrisiko“ (Blackout, Versorgungskrise).   
* Auflagen wie Reinvestitionspflichten oder Bail-in-Regeln mindern, aber eliminieren diese Schieflage nicht.   
* Auflagen wie Reinvestitionspflichten oder [https://chatgpt.com/share/68d68d07-0f5c-800e-a8d9-d3542ce1f26a Bail-in-Regeln] mindern, aber eliminieren diese Schieflage nicht.   


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Aktuelle Version vom 30. November 2025, 03:54 Uhr

Hauptseite > Natur > Umweltschutz & Menschenrechte


Frage

Ist es unvermeidlich, dass der Staat (und damit die Steuerzahler) bei einer teilprivatisierten Aktiengesellschaft im Bereich der Primärversorgung (z. B. Strom) geschädigt wird – entweder durch überhöhte Gewinne privater Eigentümer oder durch spätere Rettungskosten?



Kontext

  • Primärversorgung (Energie, Wasser, Gesundheit) ist keine beliebige Ware: sie ist existenziell und nicht substituierbar.
  • Das Spannungsfeld entsteht, weil private AG-Logik auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist, während der Staat Daseinsvorsorge und Preisstabilität sichern muss.
  • In dieser Asymmetrie steckt die strukturelle Gefahr: Gewinne werden unter Marktbedingungen ausgeschüttet, Verluste im Krisenfall sozialisiert.




Argumente

Strukturelle Konfliktlage

  • Unverzichtbarkeit: Der Staat kann nicht „nicht retten“. Versorgungsausfälle sind politisch und gesellschaftlich nicht tragbar.
  • Moral Hazard: Private Investoren wissen, dass der Staat im Notfall eingreifen muss. Dadurch sinkt ihr Risiko – und steigt das des Steuerzahlers.
  • Gewinnabwanderung: Selbst bei stabilen Märkten gehen die Mehrheitsgewinne an Private; der Staat partizipiert nur begrenzt.



Internationale Erfahrung

  • Großbritannien (Privatisierung Energie/Wasser): Teils massive Gewinnabschöpfung durch Investoren, während Netzinvestitionen vernachlässigt wurden; steigende Preise für Konsumenten.
  • Frankreich (EDF): Teilprivatisierung führte zu Intransparenz und später zu Re-Verstaatlichung, weil Versorgungssicherheit gefährdet war.
  • Deutschland (Stadtwerke): Kommunale Mehrheitseigentümerschaften sichern langfristig mehr Einfluss und Gewinnverbleib in öffentlicher Hand.



Regulatorische Grenzen

  • Auch bei strenger Regulierung bleibt die Asymmetrie: Der Staat trägt implizit das „Letztrisiko“ (Blackout, Versorgungskrise).
  • Auflagen wie Reinvestitionspflichten oder Bail-in-Regeln mindern, aber eliminieren diese Schieflage nicht.



Unsicherheiten

  • Es gibt Konstellationen, in denen staatliche Beteiligung mit Gewinn verbunden war (z. B. bei stabilen Stadtwerken oder profitablen Mischkonzernen).
  • Dennoch bleibt das Risiko ungleich verteilt: Die Notwendigkeit der Versorgung zwingt den Staat immer zu einem Rettungshorizont.



Fazit

  • In Bereichen der Primärversorgung ist es systemisch angelegt, dass der Staat langfristig mehr Risiko trägt als private Eigentümer.
  • Aktiengesellschaften sind hier kein neutrales Finanzierungsinstrument, sondern erzeugen eine Asymmetrie zwischen Gewinn- und Verlustverteilung.
  • Konsequente Logik: Entweder vollständige öffentliche Verantwortung (z. B. über kommunale oder nationale Betriebe) oder hochgradig regulierte Sondermodelle, die Gewinne nicht primär an private Aktionäre ausschütten.



Quelle: ChatGPT



Weitere Quellen

📑 Argumente gegen die Fortschrittsrhetorik

📽️ UNBOXING CAPITALISM - Wie wir unter 1,5 Grad bleiben