Privatisierung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Auflagen wie Reinvestitionspflichten oder Bail-in-Regeln mindern, aber eliminieren diese Schieflage nicht. | * Auflagen wie Reinvestitionspflichten oder [https://chatgpt.com/share/68d68d07-0f5c-800e-a8d9-d3542ce1f26a Bail-in-Regeln] mindern, aber eliminieren diese Schieflage nicht. | ||
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Aktuelle Version vom 30. November 2025, 03:54 Uhr
Hauptseite > Natur > Umweltschutz & Menschenrechte
Frage
Ist es unvermeidlich, dass der Staat (und damit die Steuerzahler) bei einer teilprivatisierten Aktiengesellschaft im Bereich der Primärversorgung (z. B. Strom) geschädigt wird – entweder durch überhöhte Gewinne privater Eigentümer oder durch spätere Rettungskosten?
Kontext
- Primärversorgung (Energie, Wasser, Gesundheit) ist keine beliebige Ware: sie ist existenziell und nicht substituierbar.
- Das Spannungsfeld entsteht, weil private AG-Logik auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist, während der Staat Daseinsvorsorge und Preisstabilität sichern muss.
- In dieser Asymmetrie steckt die strukturelle Gefahr: Gewinne werden unter Marktbedingungen ausgeschüttet, Verluste im Krisenfall sozialisiert.
Argumente
Strukturelle Konfliktlage
- Unverzichtbarkeit: Der Staat kann nicht „nicht retten“. Versorgungsausfälle sind politisch und gesellschaftlich nicht tragbar.
- Moral Hazard: Private Investoren wissen, dass der Staat im Notfall eingreifen muss. Dadurch sinkt ihr Risiko – und steigt das des Steuerzahlers.
- Gewinnabwanderung: Selbst bei stabilen Märkten gehen die Mehrheitsgewinne an Private; der Staat partizipiert nur begrenzt.
Internationale Erfahrung
- Großbritannien (Privatisierung Energie/Wasser): Teils massive Gewinnabschöpfung durch Investoren, während Netzinvestitionen vernachlässigt wurden; steigende Preise für Konsumenten.
- Frankreich (EDF): Teilprivatisierung führte zu Intransparenz und später zu Re-Verstaatlichung, weil Versorgungssicherheit gefährdet war.
- Deutschland (Stadtwerke): Kommunale Mehrheitseigentümerschaften sichern langfristig mehr Einfluss und Gewinnverbleib in öffentlicher Hand.
Regulatorische Grenzen
- Auch bei strenger Regulierung bleibt die Asymmetrie: Der Staat trägt implizit das „Letztrisiko“ (Blackout, Versorgungskrise).
- Auflagen wie Reinvestitionspflichten oder Bail-in-Regeln mindern, aber eliminieren diese Schieflage nicht.
Unsicherheiten
- Es gibt Konstellationen, in denen staatliche Beteiligung mit Gewinn verbunden war (z. B. bei stabilen Stadtwerken oder profitablen Mischkonzernen).
- Dennoch bleibt das Risiko ungleich verteilt: Die Notwendigkeit der Versorgung zwingt den Staat immer zu einem Rettungshorizont.
Fazit
- In Bereichen der Primärversorgung ist es systemisch angelegt, dass der Staat langfristig mehr Risiko trägt als private Eigentümer.
- Aktiengesellschaften sind hier kein neutrales Finanzierungsinstrument, sondern erzeugen eine Asymmetrie zwischen Gewinn- und Verlustverteilung.
- Konsequente Logik: Entweder vollständige öffentliche Verantwortung (z. B. über kommunale oder nationale Betriebe) oder hochgradig regulierte Sondermodelle, die Gewinne nicht primär an private Aktionäre ausschütten.
Quelle: ChatGPT